Herr Rappenhöner mit Kundin im Gespräch
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für Ihre Badsanierung
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Fördermöglichkeiten und Fördermittel bei Badumbau und Badsanierung beantragen

Ein Badumbau, die Sanierung und Modernisierung eines Badezimmers ist eine Investition in die Zukunft für Wohlbefinden, Sicherheit und Komfort. Wenn Sie Ihr Bad barrierefreier gestalten möchten, haben Sie die Möglichkeit, Förderungen und Zuschüsse zu beantragen. Die Experten von MORA BAD informieren Sie gerne über die Fördermöglichkeiten bei einem Badumbau oder einer Badsanierung. Sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Bad-Förderung. Sofern die baulichen Gegebenheiten es erlauben, setzen wir mit Ihnen gemeinsam die Planung Ihres Badezimmers so um, dass die Anforderungen der Förderprogramme erfüllt sind und Sie dann auch von den Fördermitteln profitieren können. Die zurzeit am häufigsten beantragten Fördergelder fließen über die KfW-Bank oder bei einer häuslichen Pflege über die Pflegekasse. Hier ein kurzer Überblick:

Fördermöglichkeiten Badumbau über die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Wenn Sie bei Ihrer Badsanierung barrierearm oder altersgerecht umbauen möchten, können Sie Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) beantragen. Die Fördermöglichkeiten beschränken sich dann nicht nur auf den Badumbau, Sie können das auch mit weiteren Umbaumaßnahmen in Ihrer Wohnung verbinden. Die KfW bietet für die Bad-Förderung zwei Programme an, die alternativ beantragt werden können. Das Programm Kredit 159 zur günstigen Kreditaufnahme und alternativ das Zuschussprogramm 455-B.

  • Kreditprogramm (Altersgerecht Umbauen – Kredit Programm 159)
    Bei diesem Programm können Sie einen Förderkredit bis zu 50.000 Euro für den altersgerechten Umbau sowie für mehr Einbruchschutz Ihrer Wohnung erhalten. Hierbei ist nicht nur an den Badumbau gedacht, mit diesem Programm können Sie Ihre gesamte Wohnung altersgerecht und barriereärmer umbauen. Und auch wenn das Programm altersgerechter Umbau heißt, ist die Bewilligung nicht an ein bestimmtes Alter gebunden. Es geht darum, Wohnraum für die Zukunft fit zu machen und Einbruchschutz nach vorne zu bringen. Mehr über das Programm erfahren Sie unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Altersgerecht-umbauen-(159)/index-2.html
  • Zuschussprogramm (Zuschuss Barrierereduzierung - Programm 455-B)
    Alternativ zum Kreditprogramm können Sie als Privatperson einen Zuschuss für Umbaumaßnahmen, die der Barrierereduzierung dienen, beantragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 6.250 Euro. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören zum Beispiel:
    • Der Bau von bodengleichen Duschen oder Duschen mit nur geringer Aufbauhöhe
    • Abgesenkte Badewannen
    • Verbreiterte Türen
    • Modernisierung von Sanitärobjekten unter bestimmten Voraussetzungen
    • Rutschfeste oder rutschhemmende Fliesen
    • Bedienfreundliche Armaturen, Einhebelarmaturen
    • Orientierungsleuchten im Bad
    • Stürz- und Haltegriffe
    • Be- und Entlüftungseinrichtungen
    • Maler-, Putz-, Estrich- und Fliesenarbeiten
    • Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen
    • Folgearbeiten für die Sanitärinstallation in angrenzenden Räumen
    • Smart-Home-Anwendungen

Das sind nur einige Beispiele. Mehr über das Programm erfahren Sie unter: www.kfw.de

Allen Programmen der KfW ist gemeinsam, dass vor Beauftragung und Beginn der Arbeiten der Antrag bei der KfW gestellt und von der KfW bewilligt sein muss. Das geht in der Regel recht schnell. Wir unterstützen Sie gerne dabei. Sprechen Sie uns an.

Zuschuss der Pflegekasse zum Badumbau

Viele pflegebedürftige Menschen möchten so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Insbesondere das Badezimmer ist bei der häuslichen Pflege jedoch oftmals ein Schwachpunkt. Um die häusliche Pflege zu erleichtern oder überhaupt möglich zu machen, bezuschusst die Pflegekasse den Badumbau in ein barrierefreies Bad oder Duschplatz für pflegebedürftige Personen im Haushalt mit bis zu 4.000 Euro. Grundvoraussetzung für eine Bewilligung der Bad-Förderung ist das Vorliegen einer Pflegestufe bzw. eines Pflegegrades. Die Beantragung des Zuschusses für die Umbaumaßnahmen des Bades erfolgt über die Pflegekasse. Falls mehrere pflegebedürftige Personen unter einem Dach leben, zum Beispiel in einer Wohngemeinschaft, können die Fördergelder gebündelt werden und in den Umbau eines gemeinsamen Bades fließen. Der Höchstbetrag für den Zuschuss zu einem Badezimmerumbau bei mehreren pflegebedürftigen Personen ist auf 16.000 Euro gedeckelt. Sinnvolle Fördermöglichkeiten werden also über die Pflegekasse angeboten. Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da. Auch wenn ein Umbauprojekt einmal besonders schnell realisiert werden muss, stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Badezimmerumbau mit Fördergeldern

Sie haben Interesse an einem barrierearmen Umbau Ihres Badezimmers oder einem Badumbau für einen pflegebedürftigen Angehörigen und möchten Fördermittel für das Badezimmer beantragen? Die Badberater von MORA Bad beraten Sie gerne, planen mit Ihnen und erstellen ein Umbaukonzept. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Bad-Förderung und stehen Ihnen mit unserem gesamten Know-how zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt auf – wir sind gerne für Sie da und informieren Sie ausführlich über alle Optionen sowie die Fördermöglichkeiten für Ihren Badumbau.

Erfahrungen & Bewertungen zu Montag & Rappenhöner GmbH